Schiesspflichtig sind Angehörige der Armee, welche 2023 die Rekrutenschule absolviert haben bis zum Jahr vor der Entlassung, spätestens bis zum 34. Altersjahr.
Zum Obligatorischen sind mitzubringen:
- Dienstbüchlein zur Kontrolle der Personalien
- Pisa Aufgebot für die Vereinfachung der Administration
- Schiessbüchlein oder Leistungsausweis zum Eintragen des Resultats
- Persönliche Waffe und Gehörschutz
Das OP gilt als erfüllt:
- 300m 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller
- 25m 120 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller
Gute Schützen erhalten eine Anerkennungskarte.
Schützen, welche nach zweimaliger Wiederholung die Mindestanforderung nicht erreicht haben, sind Verbliebene. Sie werden zum Verbliebenenkurs aufgeboten.
Schiesspflichtige Pistolenschützen welche die Midestanforderung nicht erreichen, schiessen das OP mit den Gewehr.
Das Obligatorische ist bis zum 31. August zu absolvieren. Schiesspflichtige, die diesen Termin versäumt haben, können am Nachschiesskurs teilnehmen. Der Nachschiesskurs wird im Oktober in Frauenfeld durchgeführt. Die genauen Schiesszeiten sind im öffentlichen Aushang der Gemeinde publiziert.
Überlassen der persönlichen Waffe zum Eigetum beim Austritt aus der Armee: Wehrmänner, welche in den letzten drei Jahren vor der Entlassung mindestens vier Bundesprogramme absolviert und dies im Schiessbüchlein oder Leistungsausweis eingetragen haben, erhalten ihre persönliche Waffe zum Eigentum. Die Seriefeuerautomatik wird blockiert. Es ist ein Waffenerwerbsschein nötig.
Weitere Informationen bei der Kt. Militärverwaltung